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Achtung Abmahnung droht!

Eines unserer Mitglieder berichtete von einem interessanten Fall, der sicherlich großes Interesse, auch bei anderen Mitgliedern, wecken dürfte:
Ein Mitglied des DVNLP wurde Anfang dieses Jahres von einer Dame aus München über eine Anwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Da sie den Begriff „Glückscoaching" als Internetseite reserviert und ein Seminar zum Thema Glück angeboten hatte. Die Dame aus München hat den Begriff „Glückscoaching" beim Deutschen Marken-  und Patentamt 2003
als Marke eintragen lassen, ebenso wie den Begriff „Glücksmanagement".

Diese Abmahnung ist kein Einzelfall. Die Dame hat deutschlandweit bisher ca. 60 Leute abgemahnt. Neben Nerven und Stress kostet das diejenigen, die es erwischt, eine Menge Geld  – Anwaltskosten und die zu vergütenden Abmahngebühren.

Heute würde so eine Markenanmeldung, nach Aussage eines Marken- und Patentanwaltes wahrscheinlich nicht mehr durchgehen, da der Begriff „Glückscoaching" in den allgemeinen Sprachgebrauch über gegangen ist.
Die Auswirkungen auf den Markt, wenn einzelne Personen versuchen, sich generische Begriffe schützen zu lassen, liegen nahe.

Zum Glück gibt es neben finanziellen Interessen auch noch ethische Werte.
Und da das Glück nicht von einzelnen gepachtet werden kann, hat das DVNLP-Mitglied eine individuelle Lösung mit den Münchner Anwälten ausgehandelt.

Wer von der Abmahnung „Glückscoaching" im DVNLP betroffen ist, kann über Anja Myrdal an das Mitglied aus der Regionalgruppe Niedersachsen weiter geleitet werden und bekommt Unterstützung.

 
Unsere Mitglieder:

Tatjana Radowitz - Coach, DVNLP / Lehrtrainerin, DVNLP
Tatjana Radowitz, Rheinbach

Gabriele Golling - NLP-Master, DVNLP
Gabriele Golling, Hamburg

Doris Wimmer - Lehrtrainerin, DVNLP
Doris Wimmer, Allensbach